1. Gegenstand dieser Richtlinie
Diese Rückerstattungsrichtlinie erläutert die allgemeinen Grundsätze für Erstattungen im Zusammenhang mit privaten Helikopterreisen. Sie ersetzt keine individuellen Bedingungen einer konkreten Buchungsbestätigung.
Ob und in welchem Umfang eine Zahlung zurückerstattet wird, hängt vom Grund der Änderung oder Stornierung, den vereinbarten Leistungen und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften ab.
2. Anfragen sind noch keine Buchungen
Das Absenden eines Anfrageformulars löst für sich allein keine Zahlungspflicht und keinen Erstattungsfall aus. Eine Erstattung wird erst relevant, wenn bereits eine verbindliche Buchung zustande gekommen und eine Zahlung geleistet worden ist.
Für die Beurteilung ist deshalb stets die konkrete Buchungsbestätigung maßgeblich.
3. Stornierung durch den Gast
Wenn ein Gast eine bestätigte Reise nicht wahrnehmen kann, gelten die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Stornierungsbedingungen. Diese können vom Termin, vom Umfang individuell reservierter Leistungen und vom Zeitpunkt der Stornierung abhängen.
Soweit die konkrete Buchung keine besondere Regelung enthält, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Diese Website legt keine pauschale Stornierungsgebühr fest, die nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Termingebundene Freizeitdienstleistungen
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum geschlossen werden, kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein.
Der Ausschluss eines gesetzlichen Widerrufsrechts bedeutet nicht automatisch, dass keinerlei vertragliche Umbuchungs- oder Erstattungsmöglichkeit besteht. Dafür ist die konkrete Buchungsvereinbarung entscheidend.
5. Wetter und operative Durchführbarkeit
Wetter, Luftraum, Landemöglichkeiten oder andere flugbetriebliche Umstände können dazu führen, dass eine Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann. In einem solchen Fall wird zunächst geprüft, ob eine zumutbare Anpassung oder Verschiebung möglich ist.
Wenn eine geschuldete Leistung endgültig nicht erbracht werden kann, richten sich Rückzahlung, Ersatzleistung oder sonstige Rechtsfolgen nach der konkreten Vereinbarung und den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
6. Teilweise Änderungen
Kann nur ein einzelner Bestandteil einer Reise nicht wie geplant stattfinden, wird die Auswirkung auf den vereinbarten Gesamtleistungsumfang geprüft. Eine Erstattung setzt voraus, dass sich aus Vertrag oder Gesetz ein entsprechender Anspruch ergibt.
Reine Änderungen der Flugroute, die aus sicheren oder operativen Gründen erforderlich sind, werden nicht automatisch einer vollständigen Nichtdurchführung gleichgestellt. Maßgeblich sind Umfang und Bedeutung der tatsächlichen Abweichung.
7. Bearbeitung einer Erstattung
Anfragen zu einer möglichen Erstattung können unter Angabe der Buchungsdaten an [email protected] oder telefonisch unter +49305534731 gestellt werden. Für die Prüfung können Angaben erforderlich sein, mit denen die Buchung eindeutig zugeordnet werden kann.
Wenn ein Erstattungsanspruch besteht, erfolgt die Rückzahlung grundsätzlich auf dem für die Zahlung maßgeblichen Weg, soweit nichts anderes vereinbart wurde oder technische beziehungsweise rechtliche Gründe eine andere Abwicklung erfordern.
8. Gesetzliche Rechte
Diese Richtlinie schränkt zwingende gesetzliche Rechte nicht ein. Insbesondere bleiben Rechte wegen Nicht- oder Schlechtleistung sowie sonstige verbraucherschützende Vorschriften unberührt, soweit sie im Einzelfall anwendbar sind.
Bei Widersprüchen zwischen einer zwingenden gesetzlichen Regelung und dieser Richtlinie geht die gesetzliche Regelung vor.
9. Kontakt
Anbieter: Balkan Horn Tours EOOD, 1267 Sofia. Vertreten durch Kristiane Hanke. Tel. +49305534731. E-Mail: [email protected].
10. Maßgebliche Unterlagen für eine Erstattungsprüfung
Ob und in welchem Umfang eine Erstattung in Betracht kommt, lässt sich erst anhand der konkreten Buchung beurteilen. Maßgeblich sind insbesondere der bestätigte Termin, der vereinbarte Leistungsumfang, bereits vorgenommene Änderungen und der Grund, aus dem eine Leistung nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden soll.
Die allgemeinen Tourbeschreibungen auf der Website ersetzen diese Prüfung nicht. Sie zeigen den vorgesehenen Ablauf, legen jedoch keine pauschale Erstattungshöhe für jeden möglichen Fall fest.
Zwingende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Richtlinie nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
11. Keine pauschalen Stornierungsgebühren auf dieser Website
Diese Website veröffentlicht keine frei erfundenen pauschalen Stornierungsgebühren oder festen Erstattungssätze. Soweit für eine konkrete Buchung besondere Stornierungsbedingungen gelten, müssen diese Bestandteil der entsprechenden Vereinbarung oder Bestätigung sein.
Ein Stornierungswunsch sollte deshalb mit Bezug auf die konkrete Buchung mitgeteilt werden. Erst dann kann geprüft werden, welche Bedingungen anwendbar sind und ob bereits erbrachte oder fest gebundene Leistungen zu berücksichtigen sind.
Das Fehlen einer pauschalen Tabelle auf dieser Website bedeutet weder automatisch vollständige Kostenfreiheit noch automatisch einen Ausschluss einer Erstattung.
12. Verschiebung statt endgültiger Absage
Bei wetterbedingten oder flugbetrieblichen Einschränkungen kann je nach konkreter Buchung geprüft werden, ob eine Verschiebung des Termins oder eine Anpassung des Ablaufs möglich ist. Ob dies eine geeignete Lösung darstellt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Eine Verschiebung kommt nur durch entsprechende Abstimmung zustande. Sie wird nicht allein dadurch verbindlich, dass ein möglicher Ersatztermin unverbindlich genannt wird.
Wenn keine geeignete Anpassung möglich ist, sind die weiteren Folgen anhand der Buchungsvereinbarung und der zwingenden gesetzlichen Regelungen zu bestimmen.
13. Teilweise erbrachte Leistungen
Wenn ein Reisetag begonnen hat oder einzelne Bestandteile bereits erbracht wurden, kann eine Erstattungsfrage anders zu beurteilen sein als bei einer vollständigen Absage vor Leistungsbeginn. Entscheidend ist, welche Leistungen konkret vereinbart und tatsächlich durchgeführt wurden.
Bei einer notwendigen Änderung von Route oder Programmpunkt ist außerdem zu berücksichtigen, ob der vereinbarte Charakter der Reise erhalten werden konnte und welche Rechte sich aus der konkreten Vereinbarung ergeben.
Diese Richtlinie legt dafür keinen pauschalen Prozentsatz fest, weil eine solche Vorgabe ohne Kenntnis der konkreten Buchung nicht sachgerecht wäre.
14. Angaben, die eine Prüfung erleichtern
Bei einer Erstattungsanfrage sollten die Informationen genannt werden, mit denen die Buchung eindeutig zugeordnet werden kann. Dazu gehören insbesondere die gewählte Reise, der vereinbarte Termin und eine kurze Beschreibung des Anliegens.
Zusätzliche personenbezogene Daten sollten nur mitgeteilt werden, wenn sie für die Prüfung erforderlich sind. Für die Verarbeitung solcher Angaben gilt die Datenschutzerklärung.
Rückfragen können erforderlich sein, wenn der Sachverhalt ohne ergänzende Informationen nicht eindeutig beurteilt werden kann.
15. Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Rückerstattungsrichtlinie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ersetzt sie aber nicht. Regelungen zu Vertragsschluss, Leistungsumfang, Änderungen, Wetter und Haftung sind dort im allgemeinen Zusammenhang beschrieben.
Bei einer konkreten Buchung sind außerdem die ausdrücklich bestätigten Bedingungen maßgeblich. Individuelle Vereinbarungen können die allgemeinen Informationen dieser Seite ergänzen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Im Fall eines Widerspruchs mit zwingenden gesetzlichen Vorschriften gehen die gesetzlichen Regelungen vor.